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Zum 1. Januar 2010 traten die neuen Regelungen bezüglich der Beiordnung eines Verteidigers im Falle der Anordnung von Untersuchungshaft in Kraft.
Der beeinträchtigte Wohnungseigentümer kann vom Störer im Rahmen der Mindestanforderungen der geltenden Schallschutznormen grundsätzlich Maßnahmen verlangen, die ein dem Zustand vor der Veränderung entsprechendes Schallschutzniveau gewährleisten. Er darf zumindest auf die Fortdauer des vertraglich vorgeprägten Schallschutzniveaus vertrauen. Ergänzend können in diesem Zusammenhang technische Regelungen, insbesondere die maßgeblichen DIN-Normen zur Bestimmung des maßgeblichen Schutzniveaus herangezogen werden.
Der Mieter hat keinen Anspruch auf Kostenvorschuss für Maßnahmen, die zur nachhaltigen Mangelbeseitigung ungeeignet sind. Zum Ausschluss des Mangelbeseitigungsanspruchs des Mieters wegen Überschreitens der "Opfergrenze" für den Vermieter (Fortführung von BGH, Urteil vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 342/03, NJW 2005, 3284).
Regelmäßig kommt es auch bei leichten Verkehrsunfällen zu Körperschäden. In der Praxis klagen Fahrzeuginsassen nach Verkehrsunfällen unmittelbar bzw. auch zeitlich verzögert über Schmerzen im Bereich von Kopf, Nacken und Schulter. Es handelt sich dabei um ein Verletzungsbild des HWS (Halswirbelschleudertrauma). Diese Verletzungen führen zu Schmerzen, Bewegungseinschränkungen und bisweilen zu Übelkeit, bishin zu dem Auftreten von Ohrgeräuschen (Tinnitus). Versicherungen tun diese Art der Körperschäden des häufigeren als sogenannte „Bagatellverletzungen“ ab und erbringen keinerlei Zahlungen hierauf.
Kommt ein Kaufvertrag über ein Grundstück durch Vermittlung eines Maklers zustan-de, so steht ihm üblicherweise gegen die Partei, die ihn beauftragt hatte, eine Provisi-on von 3-5 % des Kaufpreises zu. Erreicht oder übersteigt die vereinbarte Provision das Mehrfache, z.B. das Fünffache, der üblichen Provision, so wird die Entschei-dungs- und wirtschaftliche Bewegungsfreiheit des Geschäftspartners immer mehr eingeengt. Die Provisionsvereinbarung ist daher wegen Sittenwidrigkeit gem. § 138 Abs. 1 BGB nichtig, es sei denn, der Makler kann besondere Gründe dafür darlegen, dass ein auffälliges Missverhältnis nicht gegeben ist.
Bei der Installation von Überwachungskameras auf einem privaten Grundstück kann das Persönlichkeitsrecht eines vermeintlich überwachten Nachbarn schon aufgrund einer Verdachtssituation beeinträchtigt sein. Allein die hypothetische Möglichkeit einer Überwachung reicht dazu aber nicht aus.
Unsere Mandantin befuhr mit ihrem Fahrrad einen ausgewiesenen Radweg. Die bauliche Situation stellte sich wie folgt dar: Fahrbahn für Kraftverkehr – Bordstein – ausgewiesener Radweg – ausgewiesener Gehwegbereich. Unsere Mandantin näherte sich einer Kreuzungsanlage mit Ampelanlage, wobei der ausgewiesene Radweg
Zum 01.02.2004 wurde das Kommunalabgabengesetz Brandenburg (KAG) in § 8 Abs. 7 S. 2 KAG geändert. Es erfolgte eine Ergänzung dahingehend, dass die Beitragspflicht frühestens mit dem Inkrafttreten einer rechtswirksamen Satzung entstehen kann. Diese Ergänzung hat nicht unerhebliche Auswirkungen auf die Verjährung von Beitragsforderungen.
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