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DR. Furmanek Gollan Krane

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Pflichtangaben nach DL-InfoV

Anbieter:
Dr. Furmanek Gollan Krane Rechtsanwälte/Fachanwälte
Dr. Uwe Furmanek
Jan Wellßow-Gollan
Volker Krane

Anschrift & Kontaktdaten
Rechtsanwälte/Fachanwälte
Dr. Furmanek  Gollan  Krane

Karl-Liebknecht Str. 30/30a
16816 Neuruppin

Tel: (03391) 51900
Fax: (03391) 519029

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Gesetzliche Berufsbezeichnung:
Alle Berufsträger sind als "Rechtsanwalt" bzw. "Rechtsanwältin" in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen.

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwaltskammer Brandenburg
Grillendamm 2
14776 Brandenburg
Tel: (03381) 25330
Fax: (03381) 253323
Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
Internet: www.rak-brb.de

Berufsrechtliche Regelungen:
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz:
keine

Steuernummer:
052/162/00480

Berufshaftpflichtversicherung:
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsverordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
Zuständige Haftpflichtversicherung:
HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG
Riethorst 2
30659 Hannover
Tel: (0511) 6450
Fax: (0511) 6454545
Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
Internet: www.hdi-gerling.de

Verantwortlicher im Sinne von § 10 Abs. 3 des Mediendienstestaatsvertrages (MDStV):
Rechtsanwalt Dr. Uwe Furmanek


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Weitere Hinweise:

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Verteidiger-Notdienst


03391 / 51 90 90 – Verteidiger-Notdienst, auch an Sonn- und Feiertagen sowie zur Nachtzeit

Zum 1. Januar 2010 traten die neuen Regelungen bezüglich der Beiordnung eines Verteidigers im Falle der Anordnung von Untersuchungshaft in Kraft.

Nach § 140 Absatz 1 Nr. 4 StPO ist die Mitwirkung eines Verteidigers notwendig, wenn gegen den Beschuldigten Untersuchungshaft oder einstweilige Unterbringung vollstreckt wird. Der Verteidiger ist unverzüglich nach Beginn der Vollstreckung zu bestellen. Damit ist künftig in allen Fällen, in denen sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft befindet, eine Verteidigung notwendig - und zwar ab dem Zeitpunkt der Inhaftierung.

Hat der inhaftierte Beschuldigte keinen Verteidiger und wählt auch keinen Verteidiger, ist ihm ein Pflichtverteidiger beizuordnen. Wir haben ab sofort einen Verteidiger-Notdienst 03391/519090 eingerichtet. Unter dieser Telefonnummer ist auch an Sonn- und Feiertagen sowie zur Nachtzeit, also an 7 Tagen in der Woche und 24 Stunden am Tag, ein Verteidiger erreichbar.

Der Verteidiger-Notdienst steht aber selbstverständlich nicht nur für Fälle der angeordneten Untersuchungshaft zur Verfügung, sondern in allen Fällen der Verteidigung.

 

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