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DR. Furmanek Gollan Krane

Rechtsanwältin Jutta Paschen

Rechtsanwältin Jutta Paschen

Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
 

Rechtsgebiete:

E-Mail:
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Mitgliedschaften:

ARGE Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein





geboren 1970 in Nauen

Ausbildung:
  • Freie Universität Berlin
  • Referendariat beim Kammergericht Berlin

 

 



Textbeiträge

Sind Mieten aus unberechtigter Vermietung an den Wohnungsrechtinhaber auszukehren? (08.10.12)

Steuerliche Vorteileaus dem Erwerb von Schrottimmobilien? (18.09.12)

Rückgabe der Wohnung und Teilräumung (18.09.12)

Verwertung des Räumungsgutes durch den Vermieter (18.09.12)

Ausschluss eines Wohnungseigentümers aus der Wohnungseigentümerversammlung bei Verzug mit Beitragszahlung? (02.05.11)

Anforderungen an einen Widerspruch gemäß § 545 BGB (02.05.11)

Schuldanerkenntnis durch Zahlung eines Nachforderungsbetrages aus einer Betriebskostenabrechnung? (29.04.11)

Umlage der Wasserkosten bei Ablauf der Eichfrist des Wasserzählers (17.02.2011)

Minderungsrecht bei Wohnflächenangabe, die nicht zur Festlegung des Mietgegenstandes dient? (17.02.2011)

Anfechtbarkeit eines Negativbeschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft? (17.02.2011)

Muss ein Sondereigentümer die Kosten für die Reparatur des Gemeinschaftseigentums tragen? (11.01.2011)

Brand durch Silvesterfeuerwerk – Wer haftet? (11.01.2011)

Anspruch eines Nachbarn auf Entfernung einer Videokamera? (14.06.2010)

Abwasseranschlussbeitrag – Entstehen der sachlichen Beitragspflicht erst mit Inkrafttreten einer rechtswirksamen Satzung (19.05.2010)

Grillen - Ärger mit dem Nachbarn? (12.05.2010)

Verteidiger-Notdienst


03391 / 51 90 90 – Verteidiger-Notdienst, auch an Sonn- und Feiertagen sowie zur Nachtzeit

Zum 1. Januar 2010 traten die neuen Regelungen bezüglich der Beiordnung eines Verteidigers im Falle der Anordnung von Untersuchungshaft in Kraft.

Nach § 140 Absatz 1 Nr. 4 StPO ist die Mitwirkung eines Verteidigers notwendig, wenn gegen den Beschuldigten Untersuchungshaft oder einstweilige Unterbringung vollstreckt wird. Der Verteidiger ist unverzüglich nach Beginn der Vollstreckung zu bestellen. Damit ist künftig in allen Fällen, in denen sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft befindet, eine Verteidigung notwendig - und zwar ab dem Zeitpunkt der Inhaftierung.

Hat der inhaftierte Beschuldigte keinen Verteidiger und wählt auch keinen Verteidiger, ist ihm ein Pflichtverteidiger beizuordnen. Wir haben ab sofort einen Verteidiger-Notdienst 03391/519090 eingerichtet. Unter dieser Telefonnummer ist auch an Sonn- und Feiertagen sowie zur Nachtzeit, also an 7 Tagen in der Woche und 24 Stunden am Tag, ein Verteidiger erreichbar.

Der Verteidiger-Notdienst steht aber selbstverständlich nicht nur für Fälle der angeordneten Untersuchungshaft zur Verfügung, sondern in allen Fällen der Verteidigung.

 
RA Dr. Uwe Furmanek
Fachanwalt für Bau & Architektenrecht
Fachanwalt für Strafrecht

RA Volker Krane
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

RA Jan Wellßow-Gollan
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

RA Jutta Paschen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

RA Jan Wehrmann
Vertrags- und Strafrecht

RA Markus Münchow


Design und Umsetzung Internetagentur Berlin