Payday Loans
DR. Furmanek Gollan Krane

Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

 

Das Arbeitsrecht umfasst die Beratung, außergerichtliche sowie gerichtliche Vertretung von Mandanten, sowohl auf Arbeitnehmer- als auf Arbeitgeberseite.

Im Bereich des so genannten Individualarbeitsrechtes gehören dazu insbesondere die Bereiche des allgemeinen und besonderen Kündigungsschutzes, hier stehen insbesondere betriebsbedingte, verhaltensbedingte oder personenbedingte Kündigungen, soweit der Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes betroffen ist, im Mittelpunkt. Außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes werden auch Fragen des so genannten besonderen Kündigungsschutzes behandelt, so beispielsweise der Mutterschutz, Schwerbehindertenschutz und das allgemeine Gleichstellungsrecht nach dem allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG).

Ferner werden im Bereich des Individualarbeitsrechtes alle vertraglichen und tarifvertraglichen Ansprüche sowie auch Schadenersatzansprüche der Arbeitsvertragsparteien untereinander, zum Beispiel unter dem Gesichtspunkt der Arbeitnehmerhaftung geprüft und im Bedarfsfalle außergerichtlich und gerichtlich durchgesetzt.

Auch Gegenstand des Arbeitsrechtschutzes sind Fragen zu befristeten Arbeitsverhältnissen, zu Altersteilzeit oder zu Vergütungsangelegenheiten, gleich ob die Rechtsgrundlagen vertraglicher oder tariflicher Natur sind.

Auch rechtliche Problemstellungen im Zusammenhang mit Out- oder In-sourcing und Reorganisationen, mit der Durchführung von eventuell notwendigen Personalabbau, Betriebsstilllegungen oder Verlagerungen von Betrieben oder Betriebsteilen sind wesentlicher Gegenstand des Arbeitsrechtes.

Ebenso sind flexible Arbeitsvertrags- und Vergütungsmodelle, Arbeitszeitmodelle und Arbeitszeitkonten Gegenstand der Tätigkeit des Arbeitsrechtlers.

Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechtes sind insbesondere Ansprüche aus dem Betriebsverfassungsrecht, dem Personalvertretungsrecht sowie dem Tarifvertragsrecht Gegenstand der arbeitsrechtlichen Tätigkeit. Auch in diesem Bereich beraten wir ebenso wie wir außergerichtlich, gerichtlich oder im Zusammenhang mit Einigungsstellen die Interessen unserer Mandanten vertreten. Daneben sind wir auch im Beamtenrecht tätig. Hierbei kann es um Abordnungen, Umsetzungen oder Versetzungen geben ebenso wie um Beförderungen, Eingruppierung sangelegenheiten oder Disziplinarverfahren.


In diesem Rechtsgebiet betreut Sie:

            Rechtsanwalt Krane


Donnerstag, 05. Februar 2009

Verteidiger-Notdienst


03391 / 51 90 90 – Verteidiger-Notdienst, auch an Sonn- und Feiertagen sowie zur Nachtzeit

Zum 1. Januar 2010 traten die neuen Regelungen bezüglich der Beiordnung eines Verteidigers im Falle der Anordnung von Untersuchungshaft in Kraft.

Nach § 140 Absatz 1 Nr. 4 StPO ist die Mitwirkung eines Verteidigers notwendig, wenn gegen den Beschuldigten Untersuchungshaft oder einstweilige Unterbringung vollstreckt wird. Der Verteidiger ist unverzüglich nach Beginn der Vollstreckung zu bestellen. Damit ist künftig in allen Fällen, in denen sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft befindet, eine Verteidigung notwendig - und zwar ab dem Zeitpunkt der Inhaftierung.

Hat der inhaftierte Beschuldigte keinen Verteidiger und wählt auch keinen Verteidiger, ist ihm ein Pflichtverteidiger beizuordnen. Wir haben ab sofort einen Verteidiger-Notdienst 03391/519090 eingerichtet. Unter dieser Telefonnummer ist auch an Sonn- und Feiertagen sowie zur Nachtzeit, also an 7 Tagen in der Woche und 24 Stunden am Tag, ein Verteidiger erreichbar.

Der Verteidiger-Notdienst steht aber selbstverständlich nicht nur für Fälle der angeordneten Untersuchungshaft zur Verfügung, sondern in allen Fällen der Verteidigung.

 
Design und Umsetzung Internetagentur Berlin