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DR. Furmanek Gollan Krane

Beamtenrecht

Beamtenrecht

 

Das Recht der Beamten umfasst sämtliche Gesetze, die die Rechtsverhältnisse der Beamten regeln. Das sind sowohl die Grundlegenden gesetzlichen Regelungen wie das Beamtenrechtsrahmengesetz, das Bundesbeamtengesetz und die Landesbeamtengesetze. Es sind aber natürlich auch Besoldungsordnungen, Versorgungsgesetze und alle sonstigen rechtlichen Regelungen, die den Beamtenstatus regeln, angesprochen. Besondere praktische Bedeutung haben im Beamtenrecht regelmäßig Umsetzungen und Versetzungen des Beamten. Ebenfalls von herausgehobener Bedeutung sind die sogenannten Konkurrentenklagen.

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            Rechtsanwalt Krane


Montag, 17. Dezember 2012

Verteidiger-Notdienst


03391 / 51 90 90 – Verteidiger-Notdienst, auch an Sonn- und Feiertagen sowie zur Nachtzeit

Zum 1. Januar 2010 traten die neuen Regelungen bezüglich der Beiordnung eines Verteidigers im Falle der Anordnung von Untersuchungshaft in Kraft.

Nach § 140 Absatz 1 Nr. 4 StPO ist die Mitwirkung eines Verteidigers notwendig, wenn gegen den Beschuldigten Untersuchungshaft oder einstweilige Unterbringung vollstreckt wird. Der Verteidiger ist unverzüglich nach Beginn der Vollstreckung zu bestellen. Damit ist künftig in allen Fällen, in denen sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft befindet, eine Verteidigung notwendig - und zwar ab dem Zeitpunkt der Inhaftierung.

Hat der inhaftierte Beschuldigte keinen Verteidiger und wählt auch keinen Verteidiger, ist ihm ein Pflichtverteidiger beizuordnen. Wir haben ab sofort einen Verteidiger-Notdienst 03391/519090 eingerichtet. Unter dieser Telefonnummer ist auch an Sonn- und Feiertagen sowie zur Nachtzeit, also an 7 Tagen in der Woche und 24 Stunden am Tag, ein Verteidiger erreichbar.

Der Verteidiger-Notdienst steht aber selbstverständlich nicht nur für Fälle der angeordneten Untersuchungshaft zur Verfügung, sondern in allen Fällen der Verteidigung.

 
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