DR. Furmanek Gollan Krane

Grundstücksrecht

Grundstücksrecht

 

Das Grundstücks- und Grundbuchrecht lassen sich in materielles und formelles Recht unterteilen. Das materielle Grundstücksrecht findet sich im Sachenrecht des BGB sowie in den Nebengesetzen (z. B. Erbbauverordnung).

Es regelt den Inhalt, die Entstehung, die Änderung und die Aufhebung der Rechte an Grundstücken. Demgegenüber enthält das formelle Grundbuchrecht die Vorschriften über die Einrichtung der Grundbücher, die Voraussetzungen der Eintragung und das Eintragungsverfahren. Das formelle Grundbuchrecht ist insbesondere in der Grundbuchordnung, der Verordnung zur Durchführung der Grundbuchordnung, der Verordnung über die Wiederherstellung zerstörter und abhanden gekommener Grundbücher und Urkunden, etc. geregelt.

Das Grundstücks- und Grundbuchrecht lässt sich in folgende Teilbereiche aufgliedern:

  I) der Grundstückskaufvertrag
     1) Parteien, Vertragsgegenstand, Kaufpreis
     2) Kaufpreisfälligkeit
     3) Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten
     4) Gewährleistung
     5) Regelung zur Verteilung der Erschließungskosten
     6) Kosten und Steuern
     7) Abwicklungsvollmachten, Vormerkung, Auflassung
  II) Sondergestaltungen
     1) der Bauträgervertrag
     2) der Kauf von fertiggestelltem Wohnungseigentum
     3) der Kauf eines Erbbaurechtes
     4) der Kaufvertrag über eine Teilfläche
 III) Grundschulden
     1) Fremdgrundschuld
     2) Eigentümergrundschuld
  IV) Grunddienstbarkeiten
     1) Fahrrecht
     2) Gehrecht
     3) Leitungsrecht
  V) beschränkte persönliche Dienstbarkeiten, insbesondere Wohnungsrecht
     1) Berechtigter des Wohnungsrechts
     2) Inhalt des Wohnungsrechts
     3) Unterhaltung des Gebäudes
     4) Benutzung durch Dritte
     5) Mitbenutzung gemeinschaftlicher Anlagen und Einrichtungen
     6) (Un-)Entgeltlichkeit
     7) Übertragung, Belassung, Pfändung, Ausübungsüberlassung
     8) Erlöschen


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                          oder
                          Rechtsanwältin Paschen


Dienstag, 10. Februar 2009