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DR. Furmanek Gollan Krane

Vertragsrecht

Vertragsrecht

 

Das Vertragsrecht umfasst sämtliche Vertragsgestaltungen, Vertragsprüfungen in allen rechtlichen Angelegenheiten. Das Bürgerlicher Gesetzbuch kennt 24 typisierte Verträge, die im Gesetz geregelt sind. Allerdings gilt das Recht der Vertragsfreiheit. Das heißt, sowohl die Wahl wer mit wem Verträge abschließt, ist freigestellt, als auch deren Inhalt, so langen die Verträge nicht gegen die guten Sitten oder gesetzliche Verbote verstoßen. Alle Typenverträge des Bürgerlichen Gesetzbuches können also - je nachdem welcher Zweck erreicht werden soll - miteinander kombiniert werden. Dabei müssen allerdings natürlich die rechtlichen Grundlagen beachtet werden, um ein wirksames, durchführbares und interessengerechtes Regelwerk rechtssicher zu erstellen. In diesem Bereich der sogenannten Rechtsgestaltung ermitteln wir zunächst die Interessen unserer Mandantschaft und machen dann sachgerechte Vorschläge, wie diese Interessen durch Vertragsgestaltungen idealerweise gewahrt werden können. Vertragsrecht stellt einen wesentlichen Schwerpunkt der Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Krane dar, die Begleitung unserer insbesondere gewerblichen Mandaten bei Vertragsgestaltungen ist von großer Wichtigkeit zur Vermeidung von Vermögensnachteilen, die durch ungünstige Verträge leicht und in erheblichen Größenordnungen entstehen können.

In diesem Rechtsgebiet betreut Sie:

            Rechtsanwalt Krane


Montag, 17. Dezember 2012

Verteidiger-Notdienst


03391 / 51 90 90 – Verteidiger-Notdienst, auch an Sonn- und Feiertagen sowie zur Nachtzeit

Zum 1. Januar 2010 traten die neuen Regelungen bezüglich der Beiordnung eines Verteidigers im Falle der Anordnung von Untersuchungshaft in Kraft.

Nach § 140 Absatz 1 Nr. 4 StPO ist die Mitwirkung eines Verteidigers notwendig, wenn gegen den Beschuldigten Untersuchungshaft oder einstweilige Unterbringung vollstreckt wird. Der Verteidiger ist unverzüglich nach Beginn der Vollstreckung zu bestellen. Damit ist künftig in allen Fällen, in denen sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft befindet, eine Verteidigung notwendig - und zwar ab dem Zeitpunkt der Inhaftierung.

Hat der inhaftierte Beschuldigte keinen Verteidiger und wählt auch keinen Verteidiger, ist ihm ein Pflichtverteidiger beizuordnen. Wir haben ab sofort einen Verteidiger-Notdienst 03391/519090 eingerichtet. Unter dieser Telefonnummer ist auch an Sonn- und Feiertagen sowie zur Nachtzeit, also an 7 Tagen in der Woche und 24 Stunden am Tag, ein Verteidiger erreichbar.

Der Verteidiger-Notdienst steht aber selbstverständlich nicht nur für Fälle der angeordneten Untersuchungshaft zur Verfügung, sondern in allen Fällen der Verteidigung.

 
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